In München und im Landkreis München stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die den Ausbau von Photovoltaikanlagen unterstützen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien attraktiver zu machen und die Energiewende auf lokaler Ebene voranzubringen. Dabei unterscheiden sich die Förderbedingungen je nach Region, was für Antragstellende eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Programme notwendig macht.
Die Stadt München bietet im Rahmen eines eigenen Programms finanzielle Unterstützung für die Neuinstallation und Erweiterung von Photovoltaikanlagen. Gefördert werden dabei sowohl die Leistung der Anlagen als auch bestimmte Fixkosten, die durch pauschale Zuschüsse abgedeckt werden. Der Fördersatz kann bis zu 30 Prozent der Investitionskosten betragen, wobei sich die Berechnung an den Brutto- oder Nettokosten orientiert, abhängig vom steuerlichen Status der Antragstellenden.
Die Stadt München unterstützt neu installierte Photovoltaikanlagen mit einem leistungsabhängigen Zuschuss pro Kilowattpeak (kWp). Der aktuelle Satz liegt bei 300 € pro kWp, sinkt jedoch halbjährlich und beträgt ab Juli 2026 nur noch 195 € pro kWp. Zusätzlich wird eine Pauschale von 1.500 € je Anlage gewährt.
Beispielrechnung für eine 10 kWp-Anlage:
Berechnung | Betrag |
---|---|
10 kWp × 300 € | 3.000 € |
Pauschale je Anlage | 1.500 € |
Gesamtförderung | 4.500 € |
Damit ergibt sich für typische Dachanlagen eine klare Kalkulationsgrundlage, die sich je nach Zeitpunkt der Antragstellung verändert.
Zusätzlich zu den Grundbeträgen können weitere Boni beantragt werden. Diese richten sich nach besonderen baulichen oder technischen Bedingungen:
Diese Zuschläge können die Gesamtförderung deutlich erhöhen, wenn mehrere Kriterien erfüllt sind.
Auch außerhalb Münchens bestehen ergänzende Programme. Die Gemeinde Gräfelfing unterstützt den Bau neuer Photovoltaikanlagen mit 300 € je kWp, maximal jedoch 2.000 € pro Anlage. Gebrauchte Module oder Eigenbauanlagen sind ausgeschlossen.
Hinweis: Für bestimmte Gebäude kann eine Genehmigungspflicht bestehen. Zuständig ist das örtliche Bauamt der Gemeinde Gräfelfing.
Die Förderung umfasst die Installation von stationären Stromspeichern in Wohngebäuden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Speicher zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage eingebaut oder nachträglich in eine bestehende Anlage integriert wird. Die maximale nutzbare Kapazität liegt bei 30 kWh.
Förderkonditionen im Überblick:
Fördergegenstand | Zuschuss je kWh | Maximalbetrag |
---|---|---|
Batteriespeicher | 250 € | 1.500 € |
Diese Regelungen sollen eine effiziente Nutzung von Solarstrom im Haushalt unterstützen.
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